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Rechtsinfos zum Wasser- und Wasserwirtschaftsrecht

Hier fließen Info zum Wasserrecht zusammen.
Rechtliche Risiken und Chancen für Wasserkraftbetreiber gibt's wie Kiesel im Bach.
Hier finden Sie Tipps und rechtliche Hinweise.

Stellungnahme des Bundesrates und Erwiderung der Bundesregierung zum Entwurf des neunen Wassergesetzes

Der Umweltausschuss der Koalition billigte die Gesetzentwürfe zur Neuregelung des Naturschutzes und der Landschaftspflege (16/12785, 16/12274) sowie die Gesetze zur Neuregelung des Wasserrechts ( 16/12786, 16/12275). Bei den Neuregelungen zum Naturschutz wurden 38 Änderungsanträge und bei den neuen Bestimmungen zum Wasserrecht 37 Änderungsanträge der Koalition berücksichtigt.

Gutachter wollen Ökostrom weiter fördern..


Die Prognos AG und das Institut für Energie und Umwelt haben im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums sich gegen eine schnelle Verringerung der staatlichen Subventionen für Ökostrom ausgesprochen.

Die Senkung der Vergütungsansätze bei Kleinwasseranlagen, sollte überdacht werden, weil nur noch geringe Kostenminderungen zu erwarten seien ... mehr Infos..

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde steht Ihnen bei wasserrechtlichen Fragen gerne zur Seite: Rufen Sie an unter Bornheim Tel. 02222-931180.

Damit die Wasserräder weiter laufen!

Am 1. März 2010 tritt ein neues Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Kraft.

Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009, Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 51, 6. August 2009, S. 2585-2621

Stellungnahme des Bundesrates zum neuen Wasserhaushaltsgesetz
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
3. Beratung zum neuen Wasserhaushaltsgesetz
2. Beratung zum neuen Wasserhaushaltsgesetz
1. Beratung zum neuen Wasserhaushaltsgesetz
2. Durchgang - Wasserrechtliche Stellungnahmen
1. Durchgang - Wasserrechtliche Stellungnahmen
Entwurf zum neuen WHG
Hinweise zur Änderung des Bundesnaturschutz- und Wasserhaushaltsgesetzes des deutschen Bundestages.

Ziel der Neuregelung des Wasserhaushaltsgesetzes ist durch eine stärkere Vereinheitlichung und bessere Systematik die Verständlichkeit und Praktikabilität des Wasserrechts zu verbessern. Das Gesetz erleichtert eine einheitliche Umsetzung des EG-Wasserrechts.

Mit dem neuen WHG werden auf Bundesebene erstmals Vorgaben zur Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers geschaffen.

Wesentliche Änderung des
Wasserhaushaltsgesetzes

  • Wasserrechtliche Begriffsbestimmungen wurden näher definiert.
  • Das Gesetz normiert Grundsätze zum Eigentum an Gewässern. Das Wasser eines fließenden oberirdischen Gewässers und das Grundwasser sind nicht eigentumsfähig.
  • Das System der behördlichen Zulassungsinstrumente für wasserwirtschaftliche Vorhaben wird harmonisiert, die sog. gehobene Erlaubnis künftig einheitlich geregelt.
  • Die Vorschriften über die Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer werden um Regelungen zur Mindestwasserführung, Durchgängigkeit und Wasserkraftnutzung sowie zu Gewässerrandstreifen erweitert. Die Regelungen gleichen Nutzungs- und Schutzinteressen aus. Beispielsweise sind Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation künftig Voraussetzung für die Nutzung der Wasserkraft.
  • Erstmals enthält das Wasserhaushaltsgesetz auch Vorschriften zu den Grundsätzen der öffentlichen Wasserversorgung. Die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser ist die wichtigste Nutzung der Gewässer.
  • Die Vorschriften zu wassergefährdenden Stoffen werden verschlankt. Nähere Einzelheiten zur Bestimmung der wassergefährdenden Stoffe sowie zu den Anforderungen an die Anlagensicherheit bleiben einer Regelung durch Bundesverordnung vorbehalten.
  • Beim Hochwasserschutz werden die Vorgaben der Hochwasserschutzrichtlinie in einem eigenen Abschnitt umgesetzt.
  • Erstmals ermächtigt das neue WHG die zuständigen Behörden, den Eigentümern und Nutzungsberechtigten von Grundstücken und Gewässern unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit verschiedene Duldungs- oder Gestattungspflichten aufzuerlegen, um bestimmte wasserwirtschaftlich notwendige Maßnahmen durchzusetzen.
  • Weitere Regelungen zu Detailfragen der Wasserwirtschaft sowohl im Bereich des materiellen wie auch des formellen Rechts verlagert das WHG auf die Verordnungsebene.

Dr. Buerstedde, Ihr Anwalt fürs Wasserrecht, Wasserwirtschaft, Gewässerunterhaltung.. | kanzlei@gutjur.de

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