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Staatliche Förderung

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Staatliche Förderung


Die erhöhte
Vergütung für die Einspeisung von Strom aus Wasserkraft seit 1991 verbesserte die Bedingungen für kleine Wasserkraftwerke. Diese Vergütung ermöglichte die Modernisierung und Reaktivierung zahlreicher alter Anlagen.

Ein Neubau von Wasserkraftanlagen an neuen Standorten wird wegen der hohen administrativen Anforderungen und hohen Investitionskosten die Ausnahme bleiben.

Das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (
Erneuerbare-Energien-Gesetz) soll die Wasserkraftnutzung fördern. Die Stromerzeugung durch Wasserkraft wird gefördert, indem der Stromnetzbetreibern zur Abnahme und Vergütung des eingespeisten Stroms verpflichtet wird.
Strom aus Wasserkraft wird mit 7,67 Cent pro Kilowattstunde vergütet, § 4 EEG.

2004 wurde die Förderung für kleine Wasserkraftanlagen (unter 500 kW) an neuen Standorten eingeschränkt: Eine Vergütung erfolgt nunmehr, wenn die Anlage bis zum 1. Januar 2006 genehmigt wurde oder die Anlage an einer bestehenden Staustufe oder Wehranlage errichtet wird, und dadurch nachweislich ein guter ökologischer Zustand erricht oder der Zustand gegenüber dem vorherigen Zustand wesentlich verbessert wird.

Mit der EEG-Novellierung 2004 wurde die Einspeisevergütung für modernisierte Kleinwasserkraftanlagen bis 500 kW auf 9,67 ct/kWh erhöht.

Lohnt sich die Revitalisierung oder Neubau eines Wasserkraftwerks?


Nach der EEG-Novellierung werden Wasserkraftwerte nach der Leistung in zwei Kategorien bis 0,5 MW und ab 0,5 bis 5 MW unterteilt.

Wasserkraftanlagen bis zu 0,5 MW

Ein revitalisiertes Wasserkraftwerk
von 0,4 MW ergibt Stromgestehungskosten von 5,12 ct/kWh (Prognos).

Wird ein Wasserkraftwerk von 0,4 MW neu errichtet sind Stromentstehungskosten von 11,31 ct/kWh zu erwarten. Diese liegen damit weiter über den Vergütungssatz nach dem EEG von 9,67 ct/kWh.

Achtung: Strom aus kleinen Wasserkraftanlagen bis 0,5 MW wird in Deutschland nach dem EEG nur vergütet, wenn die betreffende Anlage bis zum 31.12.2007 genehmigt oder im räumlichen Zusammenhang mit einer ganz oder teilweise besehenden oder vorrang zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Wasserkraft neu errichtete Staustufe oder Wehranlage oder ohne durchgehende Querverbauung errichtet worden ist und dadurch nachweislich ein guter ökologischer Zustand erreicht oder wesentlich verbessert worden ist.

Wasserkraftanlagen ab 0,5 bis 5 MW

Revitalisierte Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung von 2,5 MW ergeben Stromgestehungskosten von 3,56 ct/kWh. Die aktuelle EEG-Vergütung beträgt 6,65 ct/kWh.

Wird ein Wasserkraftwerk dagegen neu gebaut betrachten die Gestehungskosten durchschnittlich 9,52 ct/kWh und sind dann unrentabel (Prognos).

Vergütungsdauer / Degressionsregelung


Das EEG schreibt die Vergütung bei Wasserkraftwerken bis einschließlich 5 MW Leistung auf 30 Jahre (zuzüglich Inbetriebnahmejahr) fest.

Das Gesetz sieht eine jährliche Absenkung der Vergütung für 2005 oder später in Betrieb gehen um 1 % jährlich vor.

Das Prognos-Gutachten hält das jährliche Absenken der Vergütung nicht für sachgerecht, da die Kosten für die Modernisierung mittelfristig nicht sinken.

Prognos-Gutachten für die Wasserkraft - Empfehlung


"Wenn die Wasserkraft als grundlastfähige Energiequelle eine größere Rolle spielen soll, dann wird empfohlen, die Vergütung für Kleinwasserkraftwerke, die an neuen Standorten errichtet werden, um ca. 3 bis 4 ct/kWh anzuheben."

"Eine Absenkung der Vergütung für revitalisierte Wasserkraftanlagen wird nicht empfohlen, weil deren Entwicklung durch andere Faktoren nur gebremst verlaufen ist.

Weiterführende Informationen


Prognos-Gutachten für das Wirtschaftsministerium.pdf


Leitfaden des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Vergütung von Wasserkraft.pdf

Chancen durch das EEG für die kleine Wasskraft von Herrn Dipl.-Ing. Reitter.pdf

Deutsche Umwelthilfe e.V. gibt einige Hinweise zur Förderung von Wasserkraft.

Borschüre Wasserkraftnutzung der Landesregierung NRW (2005)

Vortrag " Wasserkraft im EEG 2009" von Konrad Hölzl - Referat "Wasserkraft, Windenergie und Netzintegration Erneuerbarer Energien" im Bundesumweltministerium


Staatlich geförderte Kredite


Die KfW-Förderbank bietet einen besonderen Umwelt-Kredit für erneuerbare Energien, vgl. Merkblatt.pdf.

Förderung von neuen Wasserkraftanlagen durch das Land Nordrhein-Westfalen: www.progress.nrw.de.


Dr. Buerstedde, Ihr Anwalt fürs Wasserrecht, Wasserwirtschaft, Gewässerunterhaltung.. | kanzlei@gutjur.de

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