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Rechtsinfos > Gewaessernutzung
Zulassung neuer Wasserkraftanlagen
Wer eine Wasserkraftanlage an einem Standort, an dem zuvor keine Staustufe bestand, errichten will, bedarf viel Geduld, viel Geld und viel Rechtsrat.
Um eine Wasserkraftanlage neu zu errichten, muss das Gewässer ausgebaut werden. Dies geht meist nur mit einer wesentliche Umgestaltung des Gewässers und der Errichtung von Dammbauten.
Folgende wasserrechtliche Tatbestände werden in der Regel erfüllt sein:
Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren
Dies macht ein umfangreiches Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren erforderlich.
Oberirdische Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass eine nachteilige Veränderung ihres ökologischen und chemischen Zustands vermieden und ein guter ökologischer und chemischer Zustand erhalten oder erreicht wird.
Künstliche und erheblich veränderte oberirdische Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass eine nachteilige Veränderung ihres ökologischen Potentials und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht wird.
Erforderlich werden dabei beispielsweise - aufgrund der Landesfischereigesetzen -Fischwechsel- und Fischschutzanlagen.
Der Planfeststellungsbeschluss ist ein Akt der raumgestaltenden Planung.
Er regelt allgemein, abschließend und unbefristet, wie das Gewässer genutzt werden kann.
Der Planfeststellungsbeschluss ergeht häufig mit der Erlaubnis oder Bewilligung der Wassernutzung, die dann auch erforderlich ist.
Bei der Entscheidung über die Gestattung muss die Wasserbehörde die neusten ökologischen Erkenntnisse beachten.
Beachten muss sie auch die durch das Wasserhaushaltsgesetz jetzt höher bewerteten Schutzgüter der Natur und der Umwelt.
Ökologische Anforderungen an Wasserkraftanlagen
Anforderungen des Umweltbundesamts
Vom Umweltbundesamt wurden zusätzlich folgende Kriterien zur Gewährleistung des "guten ökologischen Zustandes" des Gewässers genannt:
Diese Anforderungen sind allerdings auch umstritten.